Arbeitskreis Vielfalt

Der Begriff Vielfalt bezeichnet die Anerkennung, Wertschätzung und Berücksichtigung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, Identitäten und Meinungen innerhalb eines politischen Systems. Vielfalt bezieht sich dabei auf Unterschiede etwa in Bezug auf:

  • Ethnische Herkunft, Kultur und Sprache
  • Religion und Weltanschauung
  • Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung
  • Körperliche und seelische Beeinträchtigungen
  • Alter
  • Soziale Herkunft, wirtschaftlicher Status und Bildungsstatus

Der Arbeitskreis Vielfalt (AK Vielfalt) von Bündnis 90/Die Grünen Nürnberg fördert aktiv die Umsetzung der bundes- und landesweiten Vielfaltsstatute auf kommunaler Ebene. Er entstand nach einer Vollversammlung im März 2021, bei der eine Projektgruppe ins Leben gerufen wurde, um Strukturen inklusiv zu gestalten und Diskriminierungsbarrieren abzubauen.
Ziel ist es, Betroffenen aus Minderheiten und diskriminierten Gruppen Gehör, Sichtbarkeit und aktive Mitgestaltung zu ermöglichen.

Der AK organisiert regelmäßig Veranstaltungen und Workshops – zuletzt einen intensiven Workshop zu Rassismus und Diskriminierung geleitet von einer Diversity-Expertin.
Die Treffen finden regelmäßig einmal im Monat statt, sowohl digital als auch in Präsenz, und sind für alle Menschen offen, die unsere Werte vertreten. Seit dem 2. Oktober sind Carmen Müller und Matti Stockmann als Sprecher:innen gewählt.

Hier ist eine zusammengefasste Darstellung des Vielfaltsstatuts von Bündnis 90/Die Grünen, das die Basis der Arbeit des AK Vielfalt ist:

  1. Das Statut verankert das Ziel, Grüne Strukturen so zu gestalten, dass sie inklusiv, barrierefrei und nicht diskriminierend in Bezug auf Herkunft, Geschlecht, Religion, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Sprache, Bildungs- und Sozialstatus wirken.
  2. Es fordert die Repräsentation diskriminierter Gruppen in Parteiorganen und Mandaten mindestens entsprechend ihrem gesellschaftlichen Anteil, gestützt durch regelmäßige wissenschaftliche Evaluierungen alle zwei Jahre.
  3. Um diesen Anspruch umzusetzen, sieht das Statut Diversity-Trainings, Empowerment-Maßnahmen und Leitlinien zur Wahllistenaufstellung vor.
  4. Auf allen Parteiversammlungen und Veranstaltungen müssen Präsidien und Redner*innen vielseitig besetzt sein, und sämtliche Events barrierefrei sowie als „safer spaces“ gestaltet werden.
  5. Als Arbeitgeber stellt sich die Partei dazu, alle Qualifikationsebenen vielfältig zu besetzen, Stellenausschreibungen zielgerichtet an marginalisierte Gruppen zu richten und bei gleicher Eignung diese zu bevorzugen.
  6. Zudem etabliert die Partei ressortübergreifend Empowerment-Programme, vielfaltsbezogene Aus- und Weiterbildungen, die Einrichtung eines Vielfaltsrats und die Berufung von vielfaltspolitischen Sprecher:innen und Referent:innen zur nachhaltigen Verankerung der Vielfaltspolitik.

Bei Fragen zum Arbeitskreis und zugehörigen Themen zögert nicht, uns zu kontaktieren!

Sprecher*innen