Bundestagsaufstellung Nürnberg Nord (Wahlkreis 243)

Liebe Mitglieder,
am 28. September 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Hierfür werden wir Grüne aus dem Kreisverband Nürnberg für den Wahlkreis Nürnberg-Nord eine Direktkandidat*in wählen für die Bewerbung eines Platzes auf der bayerischen Landesliste.
Wir laden dich herzlich zur Aufstellungsversammlung gemäß Bundeswahlgesetz der Stimmkreisbewerber*in (Direktkandidat*in) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Bundestagswahl 2025 ein:
Aufstellungsversammlung der*des Wahlkreisbewerber*in für die Bundestagswahl 2025
Sonntag, den 09. November 2024
Marmorsaal des Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
Einlass: 9.15 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr

Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Aufstellungsformalia
2.1 Wahl der Versammlungsleitung
2.2. Feststellung der frist- und formgerechten Einladung
2.3. Feststellung der Stimmberechtigung
TOP 3 Verabschiedung der Tagesordnung
TOP 4 Formalia
4.1 Wahl des Wahlausschusses und der Schriftführung
4.2 Bestimmung zweier Versammlungsteilnehmer*innen zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
4.3. Benennung einer Vertrauensperson und einer stellv. Vertrauensperson für den Wahlvorschlag
4.4. Beschluss über das Wahlverfahren
TOP 5 Wahl eines/r Kandidat*in für den Wahlkreis 243 für die Bundestagswahl 2025
5.1. Abfrage von Vorschlägen für Bewerber*innen
5.2. Vorstellung der Bewerber*innen
5.3. Befragung der Kandidat*innen
5.4. Abstimmung in geheimer Wahl für den Wahlkreis 243 Nürnberg Nprd
TOP 6 Verabschiedung

Der Wahlkreis 243 umfasst das Gebiet Nürnberg Nord.
Zur Aufstellungsversammlung ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmberechtigt, das zum Zeitpunkt der Versammlung im Wahlkreis 243 gemäß §12 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) bei einer Bundestagwahl stimmberechtigt ist:
∙ deutsche Staatsbürgerschaft
∙ Volljährigkeit
∙ Wohnsitz für mind. 3 Monate im jeweiligen Wahlkreis 243 Nord
Stimmberechtigt sind auch alle Mitglieder, die im Wahlkreis 243 wohnen und einem anderen Kreisverband angeschlossen sind.
Um deine Stimmberechtigung feststellen zu können, ist die Vorlage deines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung erforderlich.

Als Wahlkreisbewerber*in wählbar ist jede*r, die*der bei der Bundestagswahl stimmberechtigt ist und sich in keinem anderen Wahlkreis als Direktkandidat*in bewirbt.
Wir bitten alle Bewerbungen für den Wahlkreis 243 unter Nutzung des nachfolgenden link, für alle einsehbar in die Grüne Wolke einzustellen:https://gruenlink.de/wh2ohc0c37