„Das Fahrrad ist gerade in Zeiten der Coronakrise das perfekte Verkehrsmittel.“ findet Mike Bock, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Stadtratsfraktion. Deshalb fordern die Grünen in Nürnberg jetzt schnell zu handeln und sogenannte Pop-up-Bike-Lanes einzurichten. Städte wie Bogotá, Paris, Wien und Berlin sind hier bereits vorangegangen und haben Fahrspuren in temporäre Radspuren umgewidmet.
„Um das Radfahren attraktiv und sicher zu machen ist es jetzt wichtig schnell eine gute Radverkehrsinfrastruktur mit dem notwendigen Platz zu schaffen.“ meint Julia Borghoff, Kreisvorsitzende der Grünen in Nürnberg.
Als ersten Abschnitt für solche Radspuren schlagen die Grünen die Bayreuther und die Äußere Bayreuther Straße zwischen Nordring und Rathenauplatz vor. Eine Spur pro Richtung soll komplett für den Radverkehr zur Verfügung stehen, abgetrennt vom motorisierten Verkehr. Darüber hinaus wollen sie eine zumindest zeitweise Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen erreichen.
Aktuell wird vermehrt vom Homeoffice aus gearbeitet, was dazu führt, dass auf den Straßen insgesamt weniger Verkehr herrscht. Gleichzeitig vermeiden diejenigen die weiterhin mobil sein müssen so weit möglich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
„Wir möchten, dass die Menschen auf das Rad umzusteigen und nicht auf das Auto.“ so Mike Bock. Auch das bayerische Verkehrsministerium weist in seiner Pressemitteilung „Mobilität trotz Corona“ vom 06.04.2020 darauf hin, dass das Fahrrad derzeit eine geeignete, weil infektionsarme Art der Mobilität darstellt. Die Verkehrsministerin appelliert an die Bürgerinnen und Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel für die, die darauf angewiesen sind, frei zu halten und wo immer möglich stattdessen das Fahrrad zu nutzen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen ist es notwendig Abstand zu halten. Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ist im Alltagsverkehr beim Radfahren jedoch kaum einzuhalten denn die ohnehin schon zu engen Radwege sind dafür nicht ausgelegt. Insbesondere bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen und beim Überholen können die Abstände meist nicht eingehalten werden.
In Deutschland lassen sich temporäre geschützte Radfahrstreifen rechtlich als „zeitlich befristeter Verkehrsversuch“ umsetzen. Rechtsgrundlage ist §45 StVO. Begründen lässt sich ein solcher Versuch mit den veränderten Erfordernissen im Verkehr. Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28.04.2020 sind die Hürden dafür deutlich gesenkt worden. So muss keine örtliche Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden.
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