Nach der Landtagswahl 2023 in Bayern heißt es: „Aufstehen, Krone richten, weitergehen!“ Erst recht bei der Europawahl Juni 2024: Kämpfe mit uns für ein starkes, demokratisches Europa – eine gemeinsame, europäische Zukunft! Für erfolgreich engagierte Wahlkämpfe braucht es starke Finanzmittel: Wir sagen schon jetzt DANKE für eine Spende zur Europawahl:
- Großplakate in den Stadtteilen > hier spenden für ein Plakat in deiner Umgebung > uns den Standort mitteilen an buero@gruene-nbg.de
- Spende für 50 neue Dreieckständer > deutlich sichtbar in der Stadt
- Spende für Veranstaltungen zur Europawahl
- Spende für social media
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer? Spendest du bspw. 100 Euro zahlst du effektiv nach der Steuererklärung nur 50 Euro. Warum? Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert – und direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). (Siehe Beispiel oben 100 Euro)
Direkt zum Spendentool twn.gl/gruene-n
oder scannen:

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> STEUERN SPAREN!
Wichtige Infos rund um deine Spende:
Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG). Ab einer Spende in Höhe von 300,- Euro schicken wir Dir nach unserem Jahresabschluss unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu. Für Spenden unter 300,- Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Nachweis per Kontoauszug.
Beispiel 2: Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro. Beispiel 3: Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt. Beispiel 4: Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.
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